Satzung

Die Evangelische Allianz Freiburg ist als gemeinnütziger Verein organisiert. Als solcher verfügt sie auch über eine Vereinssatzung, die im folgenden wiedergegeben wird.

  1. 1. Die Evangelische Allianz schließt Christen aus Landeskirche, Freikirchen, Gemeinschaften und Werken zusammen, die im Glauben persönliche Gemeinschaft mit Jesus Christus haben.
  2. 2. Die Evangelische Allianz Freiburg mit dem Sitz in Freiburg verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts “steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
  3. 3. Ziel und Zweck der Evangelischen Allianz ist es, die geistliche Einheit der an Jesus Christus Glaubenden bewusst zu machen und zu praktizieren. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
    1. a. gemeinsame Gebetsversammlungen;
    2. b. Information, Austausch und Stellungnahmen zu kirchlichen und gesellschaftlichen Themen;
    3. c. gemeinsame evangelistische und missionarische Aktionen und Veranstaltungen;
    4. d. gemeinsame diakonische Aktivitäten.

    Die Evangelische Allianz Freiburg ist die örtliche Gruppe der “Deutschen Evangelischen Allianz e. V.”. Sie hält Kontakt zu anderen Werken und Einrichtungen mit gleichen Zielsetzungen und leitet für diese eingehende Spenden dorthin weiter.

  4. 4. Mitglieder können auf Beschluss des Allianzkreises werden
    1. a. Einzelpersonen als persönliche Mitglieder;
    2. b. Einzelpersonen als Vertreter rechtlich selbständiger oder unselbständiger evangelischer Kirchen, Gemeinden oder Gruppen.
  5. 5. Vereinsorgane sind:
    1. a. der Allianzkreis (die Gesamtheit aller Mitglieder);
    2. b. der Vorstand, bestehend aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassier und dem Schriftführer und zwei weiteren Mitgliedern;
    3. c. Ausschüsse;
    4. d. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter erhalten eine Handlungsvollmacht entsprechend ยง54 HGB. Die Verfügungsberechtigung über die Konten des Vereins haben der Vorsitzende, der Stellvertretende Vorsitzende sowie der Kassier des Vereins. Sie sind einzeln verfügungsberechtigt.
  6. 6. Der Allianzkreis besteht aus den persönlichen Mitgliedern gemäß Ziffer 4 a) und 4 b). Er entscheidet über alle Angelegenheiten, soweit er diese nicht an andere Organe verweist. Beschlüsse werden in der Regel mit einfacher Mehrheit gefasst. Die Einladungen zur Mitarbeit im Allianzkreis ist Angelegenheit des Vorstandes.
  7. 7. Der Allianzkreis wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und die übrigen Mitglieder des Vorstandes gemäß Ziffer 5 b) für die Dauer von 2 Jahren.
  8. 8. Der Vorstand kann beratende und mit Zustimmung des Allianzkreises auch beschließende Arbeitsausschüsse einsetzen, in die auch Nichtmitglieder berufen werden können.
  9. 9. Die Evangelische Allianz Freiburg ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins und auch keine Gewinnanteile. Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke Verwendung finden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  10. 10. Bei der Auflösung oder Aufhebung der Evangelischen Allianz Freiburg oder bei Wegfall ihres bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins dem Verein “Deutsche Evangelische Allianz e. V. in Bad Blankenburg” zu, soweit dieser zum Zeitpunkt der Auflösung als gemeinnützigen und kirchlichen Zwecken dienend vom zuständigen Finanzamt anerkannt ist.
  11. 11. Für Satzungsänderungen und den Ausschluss eines Mitgliedes ist eine Zweidrittel-Mehrheit aller Mitglieder erforderlich.
  12. 12. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Verabschiedet im Dezember 2003,
zuletzt geändert im Juni 2005

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Die Herrnhuter Tageslosung (07.02.2012)
Die Wasserwogen im Meer sind groß und brausen mächtig; der HERR aber ist noch größer in der Höhe.
Psalm 93,4


Jesus stand auf und bedrohte den Wind und sprach zu dem Meer: Schweig und verstumme! Und der Wind legte sich und es entstand eine große Stille.
Markus 4,39
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